Verpackungsgesetz und das LUCID-Register
Das Verpackungsgesetz verlangt, dass sich jeder, der Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, vor der ersten Lieferung im LUCID-Register einträgt und für systembeteiligungspflichtige Verpackungen an einem dualen System teilnimmt. Die Registrierung ist personengebunden und nicht übertragbar — daran scheitern ausländische Lieferanten am häufigsten.
Die drei Pflichten
- Registrierung bei LUCID, bevor die erste Verpackung in Verkehr gebracht wird
- Vertrag mit einem dualen System für systembeteiligungspflichtige Verpackungen
- Mengenmeldung, die mit der Meldung an das duale System übereinstimmt
Wen die Pflicht trifft
Verpflichtet ist, wer die Verpackung erstmals auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt. Liefert ein ausländischer Hersteller an einen deutschen Abnehmer, ist es in der Regel der importierende Abnehmer; verkauft die ausländische Seite direkt an Endkunden in Deutschland, kann die Pflicht bei ihr liegen. Wird das falsch zugeordnet, liegt Ware ohne dahinterstehende Registrierung im Markt.
Warum sie sich nicht delegieren lässt
Die Registrierung ist an die Identität des Verpflichteten gebunden und öffentlich einsehbar. Ein Dienstleister kann bei der Meldung unterstützen, die Registrierung bleibt aber auf den Namen des Verpflichteten. Die Aussage eines Lieferanten, er sei registriert, deckt seinen Kunden nicht ab.
Transportverpackung wird anders behandelt
Systembeteiligungspflichtige Verpackung und Transportverpackung tragen unterschiedliche Pflichten. Kartons und Paletten im Verkehr zwischen Unternehmen werden nicht wie Verpackung behandelt, die beim Verbraucher landet, und diese Unterscheidung verändert die Meldepflicht.
Wie das mit allem anderen zusammenhängt
LUCID ist eine nationale Registrierungspflicht und steht neben, nicht anstelle der europäischen Verpackungsverordnung. Die eine zu erfüllen erledigt die andere nicht, und beide setzen voraus, dass Zusammensetzung und Gewicht der Verpackung bekannt sind.
Häufige Fragen
- Ist eine Registrierung auch für eine einzelne Musterlieferung nötig?
- Das Gesetz kennt für die Registrierungspflicht keine Bagatellgrenze. Auch eine erste Lieferung ist ein erstes Inverkehrbringen.
- Deckt die Registrierung des Lieferanten den Importeur ab?
- Nein. Die Registrierung ist personengebunden.
Zuletzt aktualisiert: 2026-09-13






