Deutschland aus der Türkei beliefern
In Deutschland fangen die meisten europäischen Einkäufer bedruckter Gastronomieprodukte an, und hier stolpern die meisten auch. Nicht über das Produkt, sondern über die Registrierung. Wer Verpackungen erstmals auf den deutschen Markt bringt, trägt die Herstellerpflicht — bei einem Import ist das der Importeur, nicht der Hersteller im Ausland. Alles andere an einer Belieferung aus der Türkei ist unkompliziert: die Ware geht auf der Straße und kommt im Rahmen der Zollunion zollfrei an.
| Zoll | 0 % mit A.TR — die Türkei und die EU bilden eine Zollunion |
|---|---|
| Laufzeit | Straßenfracht ab Istanbul, meist unter einer Woche |
| Geltendes Recht | PPWR (EU) 2025/40 und die Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 |
| Feuchttuch-Kennzeichnung | Auf Deutsch, wenn das Produkt in Deutschland verkauft wird |
| Registrierung | Verpackungsregister LUCID, vor Eintreffen der ersten Sendung |
Die LUCID-Registrierung übersieht fast jeder Importeur
Deutschland führt mit LUCID ein öffentliches Verpackungsregister. Wer Verpackungen erstmals auf den deutschen Markt bringt, muss dort eingetragen sein und vor Eintreffen der Ware einen Vertrag mit einem dualen System haben. Seit Juli 2022 gilt das auch für Serviceverpackungen — und nichts anderes ist die Einzelhülle eines Feuchttuchs. Die Bußgelder sind sechsstellig. Was Einkäufer überrascht: die Registrierung ist Pflicht des Importeurs, nicht des ausländischen Herstellers, und lässt sich vertraglich nicht an uns abgeben. Erst registrieren, dann bestellen.
Das Verpackungsrecht wurde im August 2026 neu geschrieben
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde am 12. August 2026 durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst — am selben Tag, an dem die EU-Verordnung anzuwenden war. LUCID läuft im Wesentlichen weiter, seine Vorgaben wurden aber an die EU-Verordnung angeglichen, und die Melde- und Recyclingfähigkeitspflichten wurden ausgeweitet. Wenn Ihre Compliance-Akte vor August 2026 zusammengestellt wurde, beschreibt sie ein Gesetz, das es nicht mehr gibt.
Was das für Ihre Bestellung bedeutet
Bambus- und Holzbesteck, Bambushalme und Papierservietten liegen ganz außerhalb der Einwegkunststoffverbote — sie sind keine Kunststoffprodukte und, bei Servietten und Besteck, auch keine Verpackung. Pflichten trägt das Feuchttuch: sein Beutel ist Verpackung, und enthält das Vlies Kunststoff, muss die Packung den Hinweis darauf auf Deutsch tragen. Unsere alkoholfreien und unsere Standardtücher gibt es beide mit ausgewiesener Vlieszusammensetzung, sodass die Kennzeichnungsfrage vor der Druckfreigabe geklärt ist.
Wie hier bestellt wird
Deutsche Einkäufer geben meist eine Jahres- oder Halbjahresbestellung gegen ein festes Design auf und rufen sie in Chargen ab. Das passt zu unserer Produktion: die Klischeekosten fallen einmal an, bei der ersten Bestellung, und wiederholen sich nicht, solange das Motiv unverändert bleibt. Planen Sie für die erste Lieferung Produktionszeit plus Straßenlaufzeit ein — beides zusammen, nicht nur das eine.
Wir versenden ab Istanbul mit A.TR, wodurch die Ware zollfrei ankommt. Was wir Ihnen nicht abnehmen können, ist die LUCID-Registrierung; sie muss bei der Partei liegen, die die Verpackung auf den deutschen Markt bringt. Nennen Sie uns den Zielmarkt bei der Anfrage, dann legen wir das Motiv von Anfang an mit der richtigen Kennzeichnung an.
Am häufigsten für diesen Markt bestellt
Nennen Sie uns den Zielmarkt bei der Anfrage. Er ändert die Sprache der Kennzeichnung im Motiv und bei Feuchttüchern mitunter die Spezifikation selbst.
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